Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung. Seither kursiert vielerorts die Behauptung, jeder mit künstlicher Intelligenz erstellte Text müsse künftig einen Warnhinweis tragen. Das stimmt so nicht. Der Fachausschuss Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V. hat dazu ein Informationsblatt veröffentlicht, das Orientierung für Feuerwehren, Löschbezirke und Fördervereine gibt.
Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gibt es nicht. Entscheidend sind im Kern drei Fragen: Wird der Inhalt veröffentlicht? Informiert er die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Und hat ein verantwortlicher Mensch ihn inhaltlich geprüft und freigegeben?
Einsatzberichte, Warn- und Gefahrenhinweise, Brandschutzaufklärung oder Mitteilungen zu Personal-, Ausrüstungs- und Standortfragen fallen nach den Leitlinien der EU-Kommission regelmäßig in den Anwendungsbereich der Verordnung. Anders als bei Werbung oder rein internen Texten kann sich die Feuerwehr hier nicht auf einen Ausnahmebereich berufen.
Eine sichtbare Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn ein KI-erstellter Text veröffentlicht wird, ohne dass eine fachkundige Person ihn inhaltlich geprüft und erkennbar die Verantwortung übernommen hat. Genau diese Kontrolle findet in der Feuerwehrpressearbeit ohnehin statt: Alarmierungszeit, Einsatzstichwort, Einsatzort, eingesetzte Kräfte sowie Verletzten- und Schadensangaben werden gegen die tatsächliche Einsatzlage abgeglichen. Wird ein Text so geprüft und von den Pressebeauftragten, der Wehrführung oder dem zuständigen Träger freigegeben, ist kein KI-Hinweis erforderlich. Ein reiner Rechtschreib-Check oder das flüchtige Überfliegen genügt dafür allerdings nicht.
Wichtig: Die Freigabe ist der Endpunkt. Wird ein bereits freigegebener Text anschließend erneut durch KI verändert – etwa automatisiert zu einer Instagram-Kurzfassung umgeschrieben –, lebt die Kennzeichnungspflicht wieder auf.
Bei Bildern empfiehlt der Fachausschuss bewusst mehr als das gesetzliche Minimum: Keine KI-generierten Bilder mit Einsatz-, Schadens- oder Personenbezug – ein fotorealistisches „Symbolbild" eines Brandes unter einem echten Einsatzbericht könnte als Deepfake gelten und beschädigt die Glaubwürdigkeit der Feuerwehr. Alle übrigen veröffentlichten KI-Bilder erhalten einen kurzen Hinweis in der Bildunterschrift, etwa „Bild: KI-generiert".
Werden Einsatzmeldungen automatisiert aus Einsatzdaten erzeugt und ohne Prüfung ausgespielt, gehört ein fester Kennzeichnungstext dauerhaft in die Vorlage. Warn- und Gefahrenmeldungen sollten grundsätzlich gar nicht automatisiert veröffentlicht werden.
Alle Einheiten sind gebeten, das Informationsblatt an die Personen weiterzugeben, die mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder der Betreuung von Social-Media-Kanälen betraut sind. Das vollständige Informationsblatt steht hier zum Download bereit: [Link/Download einfügen]
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten im Einzelfall sollte rechtlicher Rat eingeholt und der zuständige Träger bzw. Vereinsvorstand eingebunden werden.
