Seit dem 01. Januar bereits gibt es mit BKS Report ein neues Fachmagazin für den Brand- und Katastrophenschutz. Hier finden Sie eine Leseprobe.
Autor: Manfred Rippel
Verleihung LFV SAARLAND-Ehrenkreuz in Silber
Am 12. Dezember 2023 wurde das silberne Ehrenkreuz des Landesfeuerwehrverbandes des Saarlandes verliehen an:
Colonel Armand JUNG, Président de l’Union Départementale des Sapeurs-Pompiers de Moselle
sowie
Marc MAMER, Président Grand-Duché de Luxembourg, Fédération Nationale des Pompiers
Das silberne Ehrenkreuz wurde verliehen vom Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes, Manfred Rippel. Ebenfalls dabei waren der Landesbrandinspekteur, Timo Meyer, die Vizepräsidenten Gerhard Sauer und Claus Kürsteiner.
Verkündung des SBKG im Amtsblatt
Mit der Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes tritt die Änderung des SBKG am 28.10.22 in Kraft.
Die wesentlichen Punkte sind:
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland
- Dem § 3 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere bei der Beschaffung, Wartung und Unterhaltung von Einrichtungen und Einsatzmitteln, können die Gemeinden mit anderen Aufgabenträgern nach § 2 ebenenübergreifend zusammenarbeiten.“
- § 11 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der aktive Feuerwehrdienst endet mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach § 35 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906).“
- In § 30 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „aus dem Kreis der Brandinspekteure oder Brandinspekteurinnen“ gestrichen.
- Dem § 34 Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
„Bei einem nahe am Hoheitsgebiet eines anderen Staates gelegenen Betrieb unterrichtet die untere Katastrophenschutzbehörde die von dem anderen Staat benannten Behörden über die begründete Entscheidung. Wenn der andere Staat die zu beteiligenden Behörden nicht benannt hat, ist jeweils die oberste für den Katastrophenschutz zuständige Behörde des anderen Staates zu unterrichten.“
- Nach § 44 wird folgender § 44a eingefügt:
„§ 44aSondervermögen für die Kameradschaftspflege
(1) Die Gemeinden können durch Satzung für die Löschbezirke Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen bilden. Die Vorschriften über die Haushaltsbewirtschaftung sind auf die Sondervermögen nicht anzuwenden.
(2) Für jedes Sondervermögen wird
- mit Zustimmung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält,
- eine Sonderkasse eingerichtet und
- eine Sonderrechnung geführt.
(3) Über die Verwendung der Mittel des Sondervermögens entscheidet ein aus den Mitgliedern des Löschbezirks zusammengesetztes Gremium. Wird eine Veranstaltung nach Maßgabe des Wirtschaftsplans über das Sondervermögen abgewickelt, ist die Gemeinde Veranstalter.
(4) Das Nähere über
- den Inhalt und die Ausführung des Wirtschaftsplans,
- die Führung und Beaufsichtigung der Sonderkasse und
- die Führung der Sonderrechnung wird durch Satzung geregelt.“
Artikel 2
Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), wird wie folgt geändert:
- § 102 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 4 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
- b) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege nach § 44a des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland.“
- In § 104 wird folgender Satz angefügt:
„§ 44a des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland bleibt unberührt.“
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Versicherungsschutz & Florianpaket für unsere Mitglieder
Werte Mitgliederinnen und Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes Saarland.
Die SAARLAND Versicherungen sind langjähriger Partner des Landesfeuerwehrverbandes Saarland. Neben der Unterstützung verschiedener Projekte sind sie unser Versicherungspartner für den Rahmenvertrag, der Euch alle in Ausübung Eurer Tätigkeit schützt.
Wir als Präsidium haben intensiv mit der SAARLAND an der Weiterentwicklung des Rahmenvertrages gearbeitet, um wichtige Erweiterungen
( z.B. Verkehrsrechtsschutz, höhere Entschädigungsleistungen) mit einzuschließen. Seit dem 01.01.2022 seid Ihr über den neuen Vertrag noch besser geschützt.
Zusätzlich haben wir mit der SAARLAND das Florianpaket entwickelt – ein Paket mit Beitragsvorteilen und einer Krankenzusatzversicherung
– ohne Gesundheitsprüfung und sofortigem Versicherungsschutz – für das Krankenhaus.
Mit diesem speziellen Paket möchte die SAARLAND „Danke sagen“ für Euer Engagement und die langjährige Zusammenarbeit.
Der neue Rahmenvertrag, als auch das Florianpaket beinhalten umfangreiche Versicherungsleistungen. Die SAARLAND hat aus diesem Grund eine
neue Koordinierungsstelle für die Vorstellung des Rahmenvertrages und des Florianpaketes für den Landesfeuerwehrverband Saarland geschaffen.
Die Koordinierungsstelle steht gemeinsam mit Euch als Delegierte bereit, die Inhalte in Euren Wehren vorzustellen, die Kameraden vor Ort zu beraten und Fragen zu beantworten.
Falls Interesse an einer Vorstellung des Florianpakets besteht, habt Ihr die Möglichkeit die beiden nachfolgenden Ansprechpartner bei der SAARLAND zu kontaktieren, die Euch gerne vor Ort unterstützen und beraten, auch an einem Übungsabend:
Marlon Klopp & Dirk Schröder
Koordination
Vorstellung Rahmenvertrag und Florianpaket Landesfeuerwehrverband Saarland
Mail: florianpaket(at)saarland-versicherungen.de
Als Präsidium möchten wir Euch bitten, gemeinsam mit den Kameraden über die Vorteile, die wir mit den SAARLAND Versicherungen über den Rahmenvertrag und das Florianpaket geschaffen haben, zu sprechen.
Wir sind unseren Mitgliedern verpflichtet!
Euer Präsident
Manfred Rippel
„Mit Blaulicht zum Impfen“
Blaulicht-Organisationen im Saarland rufen zum Impfen auf.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat sich Impfen als wichtigster Schutz bewährt. Die Erhöhung der Impfbereitschaft ist daher ein zentrales Anliegen aller politischen Akteure in Verantwortung. Aus diesem Grund macht sich der Landesfeuerwehrverband mit seiner saarländischen Blaulicht-Organisationen stark fürs Impfen und hat eine Kampagne zur Impfbewerbung gestartet.
„Das Corona-Virus entwickelt sich ständig weiter und die Pandemie wird wohl auch mit der Omikron-Variante noch nicht enden. Vor diesem Hintergrund ist es jetzt von größter Bedeutung, dass wir beim Impfen keine Zeit verlieren – um dem Virus endlich einen Schritt voraus sein zu können. Der möglichst vollständige Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist eine notwendige Voraussetzung, um zu unserem normalen Leben zurückkehren zu können.“, erklärte Innenminister Klaus Bouillon.
Prominente Unterstützer der Kampagne unterstreichen die parteiübergreifende Wichtigkeit des Themas.
Minister Klaus Bouillon erinnert sich an seine eigene Erkrankung: „Ich selbst habe während meiner Corona-Infektion vor einiger Zeit die Wirkung der Impfung direkt miterlebt und will mir nicht ausmalen, wie es mir möglicherweise ohne den Schutz der Impfung ergangen wäre. Die Zahl der geimpften Saarländerinnen und Saarländer ist im Ländervergleich glücklicherweise bereits vorbildlich hoch, dennoch müssen wir unser Impf-Tempo weiterhin aufrechterhalten und wenn möglich noch steigern. Daher unterstütze ich unsere saarländischen Blaulicht-Organisationen natürlich bei ihrem Appell an alle, die noch keinen vollständigen Schutz haben: Lassen Sie sich bitte impfen!“.
Manfred Rippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, ist der Initiator der Aktion und richtet sich mit einem Appell an die Impfgegnerinnen und Impfgegner im Land: „Wir leben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aber die eigene Freiheit hört da auf, wo andere beeinträchtigt und gefährdet werden. Lassen Sie sich bitte impfen!“.
Norbert Rupp, Polizeipräsident appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: „Fast 100 % Impfquote in der Polizei. Wir tun es auch für Ihre Sicherheit. Bitte machen Sie mit!“
Timo Meyer, Landesbrandinspekteur Saarland, ergänzt: „Getreu unserem Motto – Einer für Alle, Alle für Einen: Lassen Sie sich impfen.“
Thomas Meiser, Geschäftsführer Unfallkasse Saarland, unterstützt ebenfalls das Projekt: „Wer auf den Schutz aller achtet, hat die Achtung aller verdient – Impfen schützt.“
Michael Burkert, Präsident DRK-Landesverband Saarland e.V., mahnt die Bürgerinnen und Bürger: „Lassen Sie sich impfen, damit wir weiter überall dort helfen können, wo Hilfe dringend gebraucht wird.“
Bernd Schnabel, Landesbeauftragter der Malteser Saarland, schließt sich dem Impf-Appell an: „Mit meiner Impfung übernehme ich Verantwortung für das Wohlergehen meiner Nächsten und von mir selbst, weil Impfen zählt!“
Christian Petry, Präsident THW Landesvereinigung SAAR e.V., konkludiert: „Wir helfen jederzeit. Helfen auch Sie, Corona zu besiegen – lassen Sie sich bitte impfen“
Rudi Herrmann, Landesvorsitzender Saarland Verband der Reservisten, unterstützt die Kampagne: „Wir dienen Deutschland und sind gegen Extremismus. Lassen Sie sich impfen“
Bernhard Roth, Geschäftsführer ASB Landesverband Saarland e.V., ergänzte: „Wir wollen wieder die Freiheit für Alle. Impfen führt uns in diese Freiheit zurück!“
Esra Limbacher, ehrenamtlicher Vorstand Johanniter-Unfall-Hilfe Saarland, abschließend: „Ich lasse mich impfen, weil ich mir unser Leben vor der Pandemie zurück wünsche. Impfungen schützen uns und sind der schnellste Weg hinaus aus der Pandemie!
Die Kampagne wird darüber hinaus durch kommunale Busunternehmen unterstützt, die bei der Verbreitung der wichtigen Botschaften helfen. „Mit unserem Monitorsystem in den Bussen erreichen wir bis zu 180 000 Menschen im Monat. Impfen geht uns alle an. Gerne helfen wir dabei, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Impfen ist zum Beispiel ohne Termin diesen Samstag am Neunkircher Zoo von 10:00-15:30 Uhr mit zwei mobilen Impfbussen und einem Aufwärmbus möglich“, so Pascal Koch, Geschäftsführer der Neunkircher Verkehrs GmbH, der sich über die zahlreichen Impfmöglichkeiten im Saarland freut.
Einen persönlichen Dank richtet der Initiator der Kampagne, Manfred Rippel, an die Sponsoren der Kampagne, Thomas Meiser und Petra Müller vom UKS sowie Michael Rennig und Christian
Mörsdorf vom MEC-Institut für Wirtschaftsdynamik. Weiterer Dank gebührt Innenminister Klaus Bouillon mit seinem Presseteam, Gastgeber OB Jörg Aumann von der Stadt Neunkirchen und Pascal Koch von der NVG und natürlich an alle an der Kampagne mitwirkenden Organisationen.
Zu dem Teilnehmerkreis im Saarland gehören:
– Das Innenministerium
– Der Landesfeuerwehrverband, LFV
– Die Feuerwehr, vertreten durch den Landesbrandinspekteur
– Die Polizei, vertreten durch den Polizeipräsidenten
– Die Unfallkasse Saarland, UKS
– Das Deutsche Rote Kreuz, DRK
– Der Arbeiter Samariter Bund, ASB
– Die Malteser
– Die Johanniter-Unfall-Hilfe
– Das Technische Hilfswerk, THW
– Der Verband der Reservisten
Das Florianpaket für die Feuerwehrangehörigen
Wir als Präsidium haben intensiv mit der SAARLAND an der Weiterentwicklung des Rahmenvertrages gearbeitet, um wichtige Erweiterungen
( z.B. Verkehrsrechtsschutz, höhere Entschädigungsleistungen) mit einzuschließen. Seit dem 01.01.2022 seid Ihr über den neuen Vertrag noch besser geschützt..
Zusätzlich haben wir mit der SAARLAND das Florianpaket entwickelt – ein Paket mit Beitragsvorteilen und einer Krankenzusatzversicherung
– ohne Gesundheitsprüfung und sofortigem Versicherungsschutz – für das Krankenhaus.
Mit diesem speziellen Paket möchte die SAARLAND „Danke sagen“ für Euer Engagement und die langjährige Zusammenarbeit.
Der neue Rahmenvertrag, als auch das Florianpaket beinhalten umfangreiche Versicherungsleistungen. Die SAARLAND hat aus diesem Grund eine neue Koordinierungsstelle für die Vorstellung des Rahmenvertrages und des Florianpaketes für den Landesfeuerwehrverband Saarland geschaffen.
Die Koordinierungsstelle steht gemeinsam mit den Feuerwehren bereit, die Inhalte in Euren Wehren vorzustellen, die Kameraden vor Ort zu beraten und Fragen zu beantworten.
Falls Interesse an einer Vorstellung des Florianpakets besteht, habt Ihr die Möglichkeit die beiden nachfolgenden Ansprechpartner bei der SAARLAND zu kontaktieren, die Euch gerne vor Ort unterstützen und beraten:
Marlon Klopp
Vorstellung Rahmenvertrag und Florianpaket Landesfeuerwehrverband Saarland
Mail: florianpaket@saarland-versicherungen.de
Dirk Schröder
Vorstellung Rahmenvertrag und Florianpaket Landesfeuerwehrverband Saarland
Mail: florianpaket@saarland-versicherungen.de
Als Präsidium möchten wir Euch bitten, gemeinsam mit den Kameraden über die Vorteile, die wir mit den SAARLAND Versicherungen
über den Rahmenvertrag und das Florianpaket geschaffen haben, zu sprechen.
Terminverlegung der 26. LFV Delegiertenversammlung
Terminverlegung der 26. Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V.
Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir leider die Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V. am Samstag, dem 20.11.2021, in Freisen als Präsenzveranstaltung absagen. Stattdessen verlegen wir die Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes auf:
Samstag, den 22.01.2022, Beginn: 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr als Online-Veranstaltung.
Manfred Rippel
Präsident LFV SAARLAND
Saarl. FW helfen im Ahrtal
Die saarl. Delegation, bestehend aus dem Präsidenten LFV Manfred Rippel, LBI Timo Meyer und dem Beauftragten der SJF Christoph Gillmann, haben der im Einsatz ums Leben gekommenen FW Kameradin aus RLP vergangen Samstag in Barweiler die letzte Ehre erwiesen.
Aus den Krisengebieten in RLP
Änderung in der Geschäftsstelle
Unser Geschäftsführer, Klaus Krächan, wurde am Freitag in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
In einer kleinen Runde haben wir uns am Freitag von Klaus verabschiedet und Ihm für seine langjährige Treue und Unterstützung gedankt.
Des Weitern ist die Geschäftsstelle bis nach den Sommerferien nicht durchgehend besetzt.
Anfragen können telefonisch, per Fax oder an mail@lfv-saarland.de gestellt werden.
Sollte das Telefon nicht besetzt sein, können Sie auch auf die Mailbox sprechen.
Alle Nachrichten werden unverzüglich an das Team weitergeleitet.
Dafür wurde auch eine neue Telefonnummer eingerichtet.
Zukünftig ist die Geschäftsstelle unter folgenden Nummern zu erreichen:
Tel: 06897 93612 40
Fax: 06897 93612 49
Corona-Impfung Aktuell
Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V.
Herstellerwarnung verhindert Sonderimpfung für Feuerwehrleute
Landesfeuerwehrverband Saarland fordert schnelle Corona-Schutzimpfung für Feuerwehrleute
Friedrichsthal. Feuerwehrleute stehen täglich in vorderster Reihe um in Not geratenen Menschen zu helfen – auch jetzt während der Corona-Pandemie. Doch anders als für Rettungsdienst und Polizei ist für die Feuerwehren, bei gleicher Gefahrenlage, zunächst keine gleichwertig priorisierte Impfung vorgesehen. Sie müssen nach derzeitiger Impfplanung zunächst hintenanstehen. Ein Umstand den der Landesfeuerwehrverband (LFV) Saarland, gerade jetzt vor dem Hintergrund der sich deutlich abzeichnenden dritten Virus-Welle, deutlich kritisiert und eine gleich hohe Impfpriorisierung analog zu Rettungsdienst und Polizei auch für die Feuerwehrleute im Land fordert. Wie Rettungsdienst und Polizei muss, so die Forderung des LFV Saarland, auch den Feuerwehren schon jetzt ein priorisiertes Impfangebot gemacht werden, um ihnen den bestmöglichen Schutz gegen den Corona-Virus zu geben. Mit gleichlautenden Forderungen wandten sich dieser Tage auch schon der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SGGT), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) sowie mehrere Landesfeuerwehrverbände an Politik und Öffentlichkeit.
„Den unumstößlichen Dreiklang der Hilfeleistung bilden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei“, betont Manfred Rippel, Präsident des LFV Saarland, und macht dies am Beispiel eines Verkehrsunfalls deutlich. Ein Auto verunglückt, ein Mensch wird verletzt im Wrack eingeklemmt und benötigt schnelle Hilfe.
„Selbstverständlich werden zur Rettung des Unfallopfers gemeinsam Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei alarmiert und selbstverständlich arbeiten sie dann Hand in Hand zusammen, um das Unfallopfer zu retten,“ erklärt Feuerwehrmann Rippel. In engen Kontakt mit dem Unfallopfer kann dabei jeder der Helfer in den verschiedenen Phasen der Rettung kommen. Sollte das Unfallopfer mit dem Corona-Virus infiziert sein, so sind im Moment nur Rettungsdienst und Polizei dagegen durch Impfung adäquat geschützt. Denn nach gültiger Impfreihenfolge wird aktuell erst nur den Mitarbeitern des Rettungsdienstes und den Beamten der Polizei ein Impfangebot gemacht, bevor Feuerwehrleute in einem der späteren Schritte mit in die Impfung einbezogen werden. „Wir können ein Unfallopfer vor seiner Rettung aber nicht erst nach einem Testergebnis fragen und davon unser weiteres Handeln abhängig machen“, stellt Rippel klar und fährt fort: „Die Feuerwehr ist dazu verpflichtet uneingeschränkt jedem Menschen Hilfe zu leisten, das ist nicht verhandelbar!“
Der Verkehrsunfall ist nur eines von vielen Einsatzszenarien bei denen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei Seite an Seite arbeiten. Ein anderes Beispiel sind die zahlreichen Unterstützungseinsätze der Feuerwehr für den Rettungsdienst. Seien es nun Notfalltüröffnungen, um verletzte oder erkrankte Menschen zu erreichen oder Menschenrettungen mit der Drehleiter. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen, kommen doch Feuerwehrleute bei so gut wie jedem Einsatz mit anderen Menschen in Kontakt. Es reicht alleine schon, wenn der besorgte Mensch der eine Katze auf einem Baum meldet unwissentlich mit dem Virus infiziert ist und die Krankheit zu den Feuerwehrleuten trägt. Erkrankt ein Feuerwehrangehöriger nach einem Einsatz an Corona, so handelt es sich nach Auffassung der Unfallkasse Saarland (UKS) um einen Arbeitsunfall. Denn der Feuerwehrangehörige war im Rahmen seiner Tätigkeit „einer Infektionsgefahr besonders ausgesetzt“. Dabei wird die Tätigkeit des Feuerwehrangehörigen mit der Arbeit im sogenannten Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege gleichgesetzt.
Ganze 11.000 Menschen sind im Saarland für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden tätig. Den Löwenanteil der Feuerwehrleute im Saarland machen, genauso wie in ganz Deutschland, Freiwillige aus, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich in den Dienst der Gesellschaft stellen. Dabei gehen sie ohnehin große Risiken für ihre eigene Gesundheit und sogar ihr Leben ein, um Menschen in größter Not zu helfen. Alleine schon deshalb sollte den Feuerwehrangehörigen für den größtmöglichen Schutz vor der Gefahr des Corona-Virus ein bevorzugtes Impfangebot gemacht werden. Ein Angebot, das sich die Mehrheit der Feuerwehrleute im Saarland wünscht und annehmen möchte, wie die zahlreichen Anfragen von Wehren beim LFV Saarland in den letzten Wochen eindrucksvoll zeigen.
Deswegen ist es nach Ansicht des LFV Saarland unabdingbar nötig die Impfreihenfolge anzupassen und die Feuerwehr in die gleiche Prioritätsstufe wie Rettungsdienst und Polizei aufzunehmen. Alle unmittelbar in die Gefahrenabwehr eingebundenen Hilfskräfte sind gleichsam systemrelevant und gleich schützenswert. „Abstriche und Unterschiede bei der Impfung von Hilfskräften können und dürfen nicht gemacht werden“, stellt LFV-Präsident Rippel nochmals klar. Die Politik ist in der Pflicht an der Impfreihenfolge zu justieren, um auch Feuerwehrleuten ein schnelles Impfangebot zu machen und sie nicht auf die ungewisse Zukunft zu vertrösten. Wichtig ist es dabei, dass die Politik das Problem nicht nur in Richtung Berlin verweist, sondern auch auf Ebene des Saarlandes nach möglichen Lösungsansätzen sucht.